Artikel 11 Grundgesetz

(1) „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

So steht es in Artikel 11 Absatz 1 unseres Grundgesetzes und meint, dass jeder Bürger seinen Wohnort wechseln und selbst entscheiden kann, wo er leben will.

Dass davon rege Gebrauch gemacht wird, versteht sich von selbst. Sei es nach dem Abitur als Student, als Berufs-Pendler, als Familie, die in ein anderes Bundesland umzieht, weil Vater oder Mutter eine neue Position übernimmt oder als Großeltern, die im Alter in die Nähe der Kinder ziehen. Der Anlässe für solche gravierenden Lebens-Veränderungen gibt es viele.

Es schließen sich unzählige Fragen an: Wie gelingt es mir am besten, mich schnell und gut einzuleben? Wie ticken die „Einheimischen“? Wie komme ich damit klar, weit entfernt von Familie und Freunden zu leben u.s.w., u.s.f.

Ich erinnere mich selbst noch sehr gut an meinen Umzug vom Osterzgebirge nach Berlin, als ich mit dem Studium begann. Ganz abgesehen von den unterschiedlichen Größendimensionen, dem Eintausch des beschaulichen sächsischen Flairs gegen das Hauptstadtflair, ging es schon damit los, dass der sächsische Dialekt nichts für Berliner Ohren ist – also hieß es für mich zu lernen, halbwegs hochdeutsch zu sprechen. Schnell wurde mir bewusst, dass der Berliner ziemlich „geraderaus“ ist. Auch darauf musste ich mich einstellen und ich habe diese Mentalität sehr zu schätzen gelernt. Zum Glück hatte ich tolle Kommilitonen, die mich „unter ihre Fittiche nahmen“ – daraus wurden Freundschaften, die noch heute Bestand haben.

Nicht jeder hat dieses Glück oder braucht einfach jemanden, der ihn auf den ersten Schritten in der neuen Heimat begleitet. Ich biete Ihnen daher an, als Ihre Gesprächspartnerin, Beraterin, Versteherin, Reflektorin zielgerichtet mit Ihnen daran zu arbeiten, die Zweifel, ob diese Veränderung für Sie gut und richtig ist, zu beseitigen oder aber nach neuen Wegen zu suchen.

Sabine Sambill